Unter der Bezeichnung „Alumni IFZ“ besteht innerhalb des Vereins IFZ eine Gruppe von Mitgliedern, welche sich aus jenen Vereinsmitgliedern zusammensetzt, die am IFZ ein Weiterbildungslehrgang (MAS/DAS/CAS/NDS) absolviert haben.

Inhaltsverzeichnis

Zweck der Alumni IFZ

Mitgliedschaft

Komitee

Finanzierung

Vertretung im Vorstand des Vereins IFZ

Unterstützung durch das IFZ


Reglement für die Alumni IFZ

1. Zweck der Alumni IFZ

Die Alumni IFZ bezwecken:

  • die aktive Förderung der Beziehungen zwischen den Ehemaligen der Weiterbildungslehrgänge (MAS/DAS/CAS/NDS) des IFZ,
  • die Organisation regelmässiger Zusammenkünfte unter den Ehemaligen der Weiterbildungslehrgänge (MAS/DAS/CAS/NDS) des IFZ,
  • den Aufbau und die Pflege eines Netzwerkes von “Financial Professionals”,
  • die Weiterbildung und den Erfahrungsaustausch,
  • den Erhalt und die Stärkung des guten Images der Weiterbildungslehrgänge (MAS/DAS/CAS/NDS) des IFZ.


2. Mitgliedschaft

Mitglieder des Vereins IFZ werden automatisch Mitglied der Alumni IFZ, wenn sie einen der folgenden Studiengänge am IFZ abgeschlossen haben:

  • DAS Accounting,
  • DAS Asset Management,
  • MAS/DAS/NDS Bank Management,
  • CAS Commodity Professional,
  • DAS Compliance Management,
  • MAS/DAS Controlling,
  • MAS/DAS/NDS Corporate Finance,
  • CAS Finanzmanagement für Nicht-Finanzfachleute,
  • CAS Finanzmathematik,
  • CAS Finanz- und Rechnungswesen für Juristen,
  • CAS Führungskompetenz für Finanzfachleute,
  • MAS Immobilienmanagement,
  • MAS/DAS Pensionskassen Management,
  • MAS/DAS/NDS Private Banking & Wealth Management,
  • CAS Swiss Certified Treasurer (SCT)®

Das Komitee kann weitere Studiengänge und Kurse des IFZ definieren, deren Ehemalige zu den Alumni IFZ gezählt werden. Im Normalfall sind dies alle weiteren am IFZ geführten Weiterbildungslehrgänge (MAS/DAS/CAS/NDS).


3. Komitee

Das Komitee ist für die Führung der Geschäfte der Alumni IFZ zuständig. Es besteht aus mindestens 5 Mitgliedern der Alumni IFZ. Es wählt aus seiner Mitte einen Präsidenten bzw. eine Präsidentin. Beim Austritt von Komitee-Mitgliedern sorgt das Komitee selbständig für Ersatz, wobei es bei der Suche von neuen Komitee-Mitgliedern von der Leitung des IFZ unterstützt wird.

Die Mitglieder des Komitees arbeiten ehrenamtlich. Die mit der Tätigkeit verbundenen Spesen werden grundsätzlich vergütet.


4. Finanzierung

Der Verein IFZ stellt der Alumni IFZ jeweils die im betreffenden Jahr erhaltenen Alumni-Mitgliederbeiträge zur Verfügung.

Bei der Budgetierung des Vereins IFZ wird jeweils aufgrund der geschätzten Alumni-Mitgliederbeiträge ein provisorischer Beitrag budgetiert. Im Rahmen des Jahresabschlusses wird aufgrund der effektiven Alumni-Mitgliederbeiträge der Beitrag angepasst.

Die jeweils nicht benötigten Mittel werden Ende Jahr vom Verein IFZ einem zweckgebundenen „Fonds Alumni IFZ“ gutgeschrieben.

Das Komitee kann im Rahmen der budgetierten Beiträge und des „Fonds Alumni IFZ“ in eigener Kompetenz über Ausgaben beschliessen. Es plant die Aktivitäten der Alumni IFZ so, dass sie unter Berücksichtigung der verfügbaren Mittel kostendeckend sind.

Die Quittungen und Zahlungsaufträge für Ausgaben der Alumni IFZ werden von einem Kommiteemitglied und einer weiteren der vom Komitee bezeichneten zeichnungsberechtigten Personen kollektiv unterzeichnet. Für die Alumni IFZ kann ein auf den Namen des Vereines lautendes Konto „Alumni IFZ“ geführt werden, mit Unterschriftenregelung im vorerwähnten Sinne. Dem Konto können die gemäss Jahresbudget vorgesehen Mittel gutgeschrieben werden


5. Vertretung im Vorstand des Vereins IFZ

Gemäss Statuten des Vereins IFZ steht dem Alumni Komitee ein Sitz im Vorstand des Vereins IFZ zu. Grundsätzlich steht dieser Sitz dem Präsidenten oder der Präsidentin des Komitees zu. Dessen bzw. deren Einsitz muss durch den Vorstand des Vereins IFZ genehmigt und durch die Vereinsversammlung IFZ bestätigt werden. Falls irgendwelche Gründe den Einsitz des Präsidenten oder der Präsidentin in den Vorstand des Vereins IFZ hindern, wählt das Komitee aus seiner Mitte einen Vertreter oder eine Vertreterin, welcher/welche für die Alumni IFZ im Vorstand des Vereins IFZ Einsitz nimmt. Auch diese Wahl muss durch den Vorstand des Vereins IFZ genehmigt und durch die Vereinsversammlung bestätigt werden.


6. Unterstützung durch das IFZ

Der Verein IFZ bzw. das IFZ unterstützen das Komitee der Alumni IFZ durch folgende Dienstleistungen:

  • Unterstützung bei der Organisation von Veranstaltungen,
  • Kostenlose Bereitstellung der Institutsräumlichkeiten für Veranstaltungen,
  • Führung der Adressdatenbank,
  • Versand von Einladungen und Mitgliederinformationen,
  • Abwicklung des Zahlungsverkehrs und Führung der Buchhaltung,
  • Internetauftritt der Alumni IFZ
  • Gewährung aller Vergünstigungen, welche auch den Mitgliedern des Vereins IFZ zustehen.

Das ursprüngliche Reglement wurde vom Vorstand des Vereins IFZ am 5. März 2001 genehmigt. Die Änderungen des vorliegenden, revidierten Reglements wurden vom Vorstand des Vereins IFZ am 23. März 2004, im April 2006 und am 19. November 2008 genehmigt.